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   FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93   

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https://dejure.org/1999,10045
FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93 (https://dejure.org/1999,10045)
FG Hessen, Entscheidung vom 03.12.1999 - 6 K 2154/93 (https://dejure.org/1999,10045)
FG Hessen, Entscheidung vom 03. Dezember 1999 - 6 K 2154/93 (https://dejure.org/1999,10045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung von Verlusten aus seiner Nebentätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; EStG § 10d
    Verlustabzug; Liebhaberei; Verlustentstehungsjahr - Verlustabzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlustabzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
    Hierbei besteht nach der Rechtsprechung des BFH zu Gunsten des Stpfl. ein Anscheinsbeweis für eine Betätigung in Gewinnerzielungsabsicht, wenn ein Betrieb der Art. nach regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (BFH Urteil vom 22.4.1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206 , BStBl II 1998, 663 für eine hauptberuflich betriebene Anwaltskanzlei mit mehreren Mitarbeitern, BFH Urteil vom 21.1.1993 XI R 18/92, BFH/NV 1993, 475 für einen Automatenaufsteller und BFH Beschluß vom 9.3.1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204 für einen Gebrauchtwagenhändler).

    Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch erschüttert werden, wenn die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, daß der jahrelang mit Verlusten arbeitende Betrieb nach seiner Wesensart und der Art. seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht geeignet erscheint, mit Gewinnen zu arbeiten und dies nicht nur auf eine subjektiv schlechte Betriebsführung zurückzuführen ist (BFH Urteil vom 22.4.1998 a.a.O.; bejaht für einen Getränkegroßhändler : BFH Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375 , BStBl II 1986, 289 , für einen Gebrauchtwagenhändler: BFH Beschluß vom 9.3.1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204 oder für einen erfolglosen Erfinder: FG Hamburg, Urteil vom 12.4.1991 VI 60/88, EFG 1992, 79) oder wenn Hinweise bestehen, daß die Verluste nur aufgrund persönlicher Neigungen in Kauf genommen werden (Schleswig Holsteinisches FG, Urteil vom 1.2.1989 IV 44/86, EFG 1989, 456 für ein nebenberuflich betriebenes Tonstudio; FG Niedersachsen, Urteil vom 20.8.1991 VI 255/89, EFG 1992, 329 für den verlustbringenden Betriebs einer Gaststätte als Nebentätigkeit eines Zahnarztes oder nach FG Düsseldorf, Urteil vom 31.3.1992 17 K 131/85, EFG 1992, 522 für verlustbringende Galerie eines Facharztes).

  • BFH, 09.03.1999 - X B 156/98

    Gebrauchtwagenhandel; Liebhaberei

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
    Hierbei besteht nach der Rechtsprechung des BFH zu Gunsten des Stpfl. ein Anscheinsbeweis für eine Betätigung in Gewinnerzielungsabsicht, wenn ein Betrieb der Art. nach regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet ist, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (BFH Urteil vom 22.4.1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206 , BStBl II 1998, 663 für eine hauptberuflich betriebene Anwaltskanzlei mit mehreren Mitarbeitern, BFH Urteil vom 21.1.1993 XI R 18/92, BFH/NV 1993, 475 für einen Automatenaufsteller und BFH Beschluß vom 9.3.1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204 für einen Gebrauchtwagenhändler).

    Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch erschüttert werden, wenn die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, daß der jahrelang mit Verlusten arbeitende Betrieb nach seiner Wesensart und der Art. seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht geeignet erscheint, mit Gewinnen zu arbeiten und dies nicht nur auf eine subjektiv schlechte Betriebsführung zurückzuführen ist (BFH Urteil vom 22.4.1998 a.a.O.; bejaht für einen Getränkegroßhändler : BFH Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375 , BStBl II 1986, 289 , für einen Gebrauchtwagenhändler: BFH Beschluß vom 9.3.1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204 oder für einen erfolglosen Erfinder: FG Hamburg, Urteil vom 12.4.1991 VI 60/88, EFG 1992, 79) oder wenn Hinweise bestehen, daß die Verluste nur aufgrund persönlicher Neigungen in Kauf genommen werden (Schleswig Holsteinisches FG, Urteil vom 1.2.1989 IV 44/86, EFG 1989, 456 für ein nebenberuflich betriebenes Tonstudio; FG Niedersachsen, Urteil vom 20.8.1991 VI 255/89, EFG 1992, 329 für den verlustbringenden Betriebs einer Gaststätte als Nebentätigkeit eines Zahnarztes oder nach FG Düsseldorf, Urteil vom 31.3.1992 17 K 131/85, EFG 1992, 522 für verlustbringende Galerie eines Facharztes).

  • BFH, 11.11.1993 - XI R 12/93

    Steuerbescheidänderung wegen unzutreffender Berücksichtigung eines

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
    Andererseits sind alle Fehler bei der Veranlagung des Verlustentstehungsjahres, die sich auf den Verlustabzug ausgewirkt haben oder auswirken würden, zu berichtigen, auch wenn sie zu Gunsten des Klägers ergangen sind (BFH-Urteile vom 8.4.1992 I R 41/88, BFH/NV 92, 799 und vom 11.11.1993 XI R 12/93, BFH/NV 94, 710; FG München, Urteil vom 10.2.1995 1 K 1358/91, EFG 1995, 664).

    c) Eine Bindung an die vom FA vorgenommene bisherige Behandlung ergibt sich ausnahmsweise nur dann, wenn -wie für 1984 und 1985- die Verlustentstehung selbst zum Inhalt der Steuerfestsetzung gehört, nämlich bei gesonderter Gewinnfeststellung (BFH Urteile vom 4. Juli 1989 VIII R 217/84, BFHE 157, 427, BStBl II 1989, 792 und vom 11.11.1993 XI R 12/93, BFH/NV 1994, 710).

  • FG Hamburg, 12.04.1991 - VI 60/88

    Einkommensteuer; Anlaufverluste eines Erfinders

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, daß die Streichung des Verlustausgleichs wegen "Liebhaberei" zulässig ist und auch keine Grundrechte des Stpfl. verletzt (FG Hamburg, Urteil vom 12.4.1991 VI 60/88, EFG 1992, 79) und bisher vom FA zu Unrecht anerkannten Verluste, die wegen Bestandskraft des Steuerbescheides des Entstehungsjahres nicht mehr zu einer Änderung der Steuerfestsetzung dieses Jahres führen können, bei der Berechnung des Verlustvortrages zu saldieren sind (BFH Urteil vom 27. Oktober 1989 III R 38/88, BFH/NV 1990, 369).

    Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch erschüttert werden, wenn die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, daß der jahrelang mit Verlusten arbeitende Betrieb nach seiner Wesensart und der Art. seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht geeignet erscheint, mit Gewinnen zu arbeiten und dies nicht nur auf eine subjektiv schlechte Betriebsführung zurückzuführen ist (BFH Urteil vom 22.4.1998 a.a.O.; bejaht für einen Getränkegroßhändler : BFH Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375 , BStBl II 1986, 289 , für einen Gebrauchtwagenhändler: BFH Beschluß vom 9.3.1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204 oder für einen erfolglosen Erfinder: FG Hamburg, Urteil vom 12.4.1991 VI 60/88, EFG 1992, 79) oder wenn Hinweise bestehen, daß die Verluste nur aufgrund persönlicher Neigungen in Kauf genommen werden (Schleswig Holsteinisches FG, Urteil vom 1.2.1989 IV 44/86, EFG 1989, 456 für ein nebenberuflich betriebenes Tonstudio; FG Niedersachsen, Urteil vom 20.8.1991 VI 255/89, EFG 1992, 329 für den verlustbringenden Betriebs einer Gaststätte als Nebentätigkeit eines Zahnarztes oder nach FG Düsseldorf, Urteil vom 31.3.1992 17 K 131/85, EFG 1992, 522 für verlustbringende Galerie eines Facharztes).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
    Da es sich um eine innere Tatsache handelt, muß anhand äußerer Umstände der Schluß gerechtfertigt sein, daß der Kläger die gewerbliche Betätigung in dem Streben nach Totalgewinn ausgeübt hat, d.h., daß im Rahmen einer Gewinnprognose der Schluß berechtigt erscheint, daß Verluste in der Anfangsphase durch Gewinne späterer Jahre ausgeglichen und darüber hinaus weiterer Gewinn erwirtschaftet werden kann (Beschluß des Großen Senates des BFH vom 26.6.1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751 ).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
    Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch erschüttert werden, wenn die ernsthafte Möglichkeit in Betracht kommt, daß der jahrelang mit Verlusten arbeitende Betrieb nach seiner Wesensart und der Art. seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht geeignet erscheint, mit Gewinnen zu arbeiten und dies nicht nur auf eine subjektiv schlechte Betriebsführung zurückzuführen ist (BFH Urteil vom 22.4.1998 a.a.O.; bejaht für einen Getränkegroßhändler : BFH Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375 , BStBl II 1986, 289 , für einen Gebrauchtwagenhändler: BFH Beschluß vom 9.3.1999 X B 156/98, BFH/NV 1999, 1204 oder für einen erfolglosen Erfinder: FG Hamburg, Urteil vom 12.4.1991 VI 60/88, EFG 1992, 79) oder wenn Hinweise bestehen, daß die Verluste nur aufgrund persönlicher Neigungen in Kauf genommen werden (Schleswig Holsteinisches FG, Urteil vom 1.2.1989 IV 44/86, EFG 1989, 456 für ein nebenberuflich betriebenes Tonstudio; FG Niedersachsen, Urteil vom 20.8.1991 VI 255/89, EFG 1992, 329 für den verlustbringenden Betriebs einer Gaststätte als Nebentätigkeit eines Zahnarztes oder nach FG Düsseldorf, Urteil vom 31.3.1992 17 K 131/85, EFG 1992, 522 für verlustbringende Galerie eines Facharztes).
  • BFH, 08.12.1982 - VIII R 53/82

    Über die Höhe des Verlustrücktrags ist im Abzugsjahr zu entscheiden. Zur

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
    a) Für Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der Vorschrift des § 10d Abs. 3 EStG ist - nach ständiger Rechtsprechung - über den Verlust, dessen Abzug im Wege des Verlustrücktrags begehrt wird, im Rahmen der Veranlagung des Verlustabzugsjahres (Verlustrücktragsjahres) und nicht des Verlustentstehungsjahres zu entscheiden (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1987 I R 260/83, BFHE 151, 560 , BStBl II 1988, 460; vom selben Tag I R 1/85, BFHE 151, 554 , BStBl II 1988, 463; vom 8. Dezember 1982 VIII R 53/82, BFHE 139, 28 ; BStBl II 1983, 710 ).
  • BFH, 09.12.1987 - I R 260/83

    1. Ausschüttung i. S. des § 27 KStG ist das Abfließen der Gewinnanteile bei der

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
    a) Für Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der Vorschrift des § 10d Abs. 3 EStG ist - nach ständiger Rechtsprechung - über den Verlust, dessen Abzug im Wege des Verlustrücktrags begehrt wird, im Rahmen der Veranlagung des Verlustabzugsjahres (Verlustrücktragsjahres) und nicht des Verlustentstehungsjahres zu entscheiden (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1987 I R 260/83, BFHE 151, 560 , BStBl II 1988, 460; vom selben Tag I R 1/85, BFHE 151, 554 , BStBl II 1988, 463; vom 8. Dezember 1982 VIII R 53/82, BFHE 139, 28 ; BStBl II 1983, 710 ).
  • BFH, 09.12.1987 - I R 1/85

    Ansatz eines Verlustes im Körperschaftsteuerbescheid des Entstehungsjahres hat

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
    a) Für Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der Vorschrift des § 10d Abs. 3 EStG ist - nach ständiger Rechtsprechung - über den Verlust, dessen Abzug im Wege des Verlustrücktrags begehrt wird, im Rahmen der Veranlagung des Verlustabzugsjahres (Verlustrücktragsjahres) und nicht des Verlustentstehungsjahres zu entscheiden (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1987 I R 260/83, BFHE 151, 560 , BStBl II 1988, 460; vom selben Tag I R 1/85, BFHE 151, 554 , BStBl II 1988, 463; vom 8. Dezember 1982 VIII R 53/82, BFHE 139, 28 ; BStBl II 1983, 710 ).
  • BFH, 09.07.1992 - XI R 29/91

    Verlustrücktrag bei Zusammenveranlagung

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.1999 - 6 K 2154/93
    Für die Veranlagungszeiträume 1983 - 1989 ist daher über Grund und Höhe der zum Abzug zur Verfügung stehenden Verluste sowie über deren Verbrauch in Vorjahren und damit über die Höhe des jeweiligen Gesamtbetrags der Einkünfte ohne Bindung an die Steuerfestsetzung erst im Verlustabzugsjahr 1988 -dem Streitjahr- zu entscheiden (BFH-Urteil vom 9.7. 1992 XI R 29/91, BFHE 168, 558, BStBl II 93, 29 m.w.N.).
  • BFH, 04.07.1989 - VIII R 217/84

    Verlust aus Gewerbebetrieb - Einheitliche und gesonderte Feststellung -

  • BFH, 21.01.1993 - XI R 18/92
  • BFH, 27.10.1989 - III R 38/88

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen infolge der Beteiligung an einer

  • BFH, 25.04.1990 - I R 136/85

    Keine Bilanzänderung bei bestandskräftiger Veranlagung, auch wenn Bilanz Verlust

  • BFH, 08.04.1992 - I R 41/88

    Entscheidungsfindung über die Konsolidierung des Verlustabzugs im Jahr des

  • FG Düsseldorf, 31.03.1992 - 17 K 131/85

    Steuerrechtliche Behandlung einer Galerie; Betrieb aus Liebhaberei; Keine

  • FG München, 10.02.1995 - 1 K 1358/91

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Erzielung von Einkünften

  • FG Schleswig-Holstein, 01.02.1989 - IV 44/86

    Einkommensteuer; Tonstudio als Liebhaberei

  • FG Niedersachsen, 20.08.1991 - VI 255/89

    Einkommensteuer; Gaststätte als Liebhaberei

  • BFH, 06.10.1993 - I B 105/93
  • FG München, 21.11.1994 - 13 K 2850/93
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